DIE NEUE ENERGIESPARVERORDNUNG EnEV TRITT AB DEM 1. OKTOBER 2007 IN KRAFT
Ab wann ist der Energieausweis / Energiepass in Hamburg verpflichtend? Ist für ein Gebäude ein Energieausweis / Energiepass in Hamburg vorgeschrieben, muss der Energieausweis / Energiepass für Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten zugänglich gemacht werden:
ab dem • 1. Oktober 2007 (Neubauten oder Modernisierung im Bestand)
ab dem • 1. Juli 2008 wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde
ab dem • 1. Januar 2009 wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde
Den Energieausweis nach EnEV gibt es als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes.
Wann muss der Energieausweis nach Bedarf und wann darf der Energieausweis Hamburg nach Verbrauch erstellt werden?
Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte Energieausweise ausgestellt werden. Dies gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden kann zwischen den beiden Ausweisvarianten gewählt werden. Für Wohngebäude im Bestand gelten folgende Regelungen:
• Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich weiches Baujahr, gilt Wahlfreiheit.
• Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten wird nach Baujahr bzw. Baustandard unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 (November 1977) errichtet, ist der Bedarfsausweis Hamburg vorgeschrieben.
• Bis zum 1. Oktober 2008 haben Eigentümer von allen Wohngebäuden die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorIentIerten Energieausweis. Danach wird für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen (Baujahr vor 1978) der Bedarfsausweis Pflichtl
Ausnahme: Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem Standard errichtet oder nachträglich entsprechend modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit. Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen unverbindlich Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Hamburg.
Der Energieausweis Hamburg hat 10 Jahre Gültigkeitl Die inhaltlichen Aussagen des Energieausweises zur energetischen Qualität der Immobilie werden unmittelbar wertbeeinflussend sein. Dieses gilt auf Grund der in 16 Abs. 2 EnEV nominierten Vorlagepflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes sowohl für die Bemessung von Kaufpreisen und Verkehrswerten als auch für das erzielbare Mietniveau. Mittlere oder schlechte energetische Qualitäten werden mittelfristig zu entsprechenden Wertabsenkungen führen, gute energetische Qualitäten wirken preisstabilisierend.
Daher liegt es im Interesse eines Jeden Immobilieneigentümers, mit dem Energieausweis möglichst gute energetische Qualitäten attestiert zu bekommen.
Anders als bei Automobilen oder Haushaltsgerten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmasstäbe fehlen.
Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Leider werden vielfach Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb ungültig sind.
Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer!
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkraftlreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis Hamburg einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information.
Rechtsansprche z. B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
DER ENERGIEVERBRAUCHSAUSWEIS
Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt und für bestimmte ältere Wohngebäude. Für alle anderen reicht der Verbrauchsausweis. Wer möchte, kann sich aber auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Inhalte des Verbrauchsausweises Hamburg:
Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb von 3 Jahren tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.
DAS VERFAHREN EINEN ENERGIEAUSWEIS IN HAMBURG ZU ERHALTEN IST GANZ EINFACH:
Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Dieser ist geprüfter Gebäudeenergieberater in Hamburg HWK, nach dem Qualitts- und Umweltmanagementsystem gemäß
DIN EN ISO 9001:2000 und DIN EN ISO 14001
im Schornsteinfegerhandwerk zertifiziert und mit den baulichen Begebenheiten Ihres Gebäudes vertraut.
Außerdem ist er neutral und will Ihnen keine Sanierungsmanahmen verkaufen.
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister in Hamburg, Peter Mothes, wird Sie gern beraten und, wenn gewünscht, einen Energieausweis Hamburg erstellen.
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